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Arbeitskreis 2: Interoperabilität – Standardisierung

Technologische Harmonisierung, Software Zertifizierung, Konformitätstests, Akkreditierung
Moderator: Dr. Stefan SAUERMANN, Österreichisches Normungsinstitut, Fachhochschule Technikum Wien

Als erster Ausgangspunkt der Arbeit dieses Arbeitskreises kann der Report der CEN/ISSS eHealth Standardization Focus Group vom 1.3.2005 dienen. Diese internationale Gruppe von Experten aus vielen Bereichen des Gesundheitswesens hat sich auf Initiative der Europäischen Kommission im Lauf des Jahres 2004 mit dem Bereich Interoperabilität im Gesundheitswesen befasst, und Empfehlungen zu deren Umsetzung erarbeitet.

Die wesentlichste Empfehlung ist die Gründung einer „Interoperability Platform“ auf Europäischer Ebene, mit Vertretern sämtlicher Bereiche des Gesundheitswesens, die, entsprechend legitimiert, und mit den nötigen Mitteln ausgestattet, die Interoperabilität fördern soll:

„The Member States, with the Commission, should establish a permanent platform with a mandate, and the necessary resources to promote eHealth interoperability based on standards and to facilitate cooperation between Member States.“

Die eHealth Initiative des BMGF ist ein erster konkreter Schritt in diese Richtung auf nationaler Ebene in Österreich.

Zielrichtungen

Folgende Aufgaben werden demzufolge zu lösen sein, um Intraoperabilität zu erzielen (sinngemäß laut Executive Summary siehe unten):

  • Erarbeitung einer gemeinsamen Sichtweise zum Bedarf an Standards und zu deren Umsetzung in den einzelnen Bereichen, in Zusammenarbeit mit den Normengremien, unter Einbeziehung der wesentlichen Organisationen des Gesundheitswesens
  • Die Errichtung eines „Environments“ mit Konformitätstests, Software Zertifizierung etc., das Interoperabilität aufgrund von Standards sicherstellt
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Best Practices, und Pilotprojekten, die dem oben erwähnten „Environment“ entsprechen
  • Die Erstellung der nötigen Vereinbarungen zwischen Beteiligten im Gesundheitswesen, sowie die Weiterentwicklung von gesetzlichen und anderen dazu notwendigen Regelwerken
  • Errichtung der nötigen Infrastruktur etwa zur Erstellung und Wartung von Codelisten, sowie Repositories für Informationsmodelle, Nachrichtenspezifikationen und andere Artefakte.


Der 3-teilige Report bestehend aus der „Executive Summary“, dem „Part 1: Main Text“, und „Part 2: Annexes“ und ist ein aktueller, international abgestimmter Input in die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe.

Links
EU eHealth Action Plan in Deutscher und Englischer Version
Gesundheitsreformgesetz Ende 2004
§15a Vereinbarung Bund Länder dazu von Ende 2004



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